Wann kann eine Unterspritzung mit Hyaluronsäure nicht durchgeführt werden?
Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure – Kontraindikationen
Von einer Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure ist abzusehen, wenn folgendes zutrifft bzw. vorliegt:
- in der Schwangerschaft und Stillzeit
- bei bekannter Allergie gegen Hyaluronsäure
- in den letzten 12 Monaten eine Chemotherapie erfolgte
- Einnahme von Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer)
- bei akuten Entzündungen im Anwendungsbereich, Hautentzündungen
- akute Infektionskrankheiten (z. B. Grippe, MRSA)
- frühere Autoimmunerkrankungen und laufende Immuntherapie
- bekannten Wundheilungsstörungen
- Neigung zur Bildung hypertropher Narbenbildung
- erhöhte Blutungsneigung und einige Bluterkrankungen
- bei Kollapsneigung
- bei erhöhter Anfälligkeit für Herpes