Wann kann eine Unterspritzung mit Hyaluronsäure nicht durchgeführt werden?

Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure – Kontraindikationen

Von einer Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure ist abzusehen, wenn folgendes zutrifft bzw. vorliegt:

  • in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • bei bekannter Allergie gegen Hyaluronsäure
  • in den letzten 12 Monaten eine Chemotherapie erfolgte
  • Einnahme von Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer)
  • bei akuten Entzündungen im Anwendungsbereich, Hautentzündungen
  • akute Infektionskrankheiten (z. B. Grippe, MRSA)
  • frühere Autoimmunerkrankungen und laufende Immuntherapie
  • bekannten Wundheilungsstörungen
  • Neigung zur Bildung hypertropher Narbenbildung
  • erhöhte Blutungsneigung und einige Bluterkrankungen
  • bei Kollapsneigung
  • bei erhöhter Anfälligkeit für Herpes